„Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgelegt. Er soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs von einer Alterskennzeichnung erfasst werden“, meldet heise.de
Innerhalb einer Online-Konsultation beim Freistaat Sachsen kann man seine Vorschläge bis zum 19. Mai einbringen. Schon am 12. Juni sollen dann zur Sitzung der Rundfunkkommission Eckpunkte für eine JMStV-Novelle vorgelegt werden. Bis Dezember soll der Staatsvertrag dann stehen.
Neu sei, dass „der Entwurf auch auf nutzergenerierte Inhalte abzielt und somit auf soziale Medien wie Blogs und Facebook. Nach Ansicht der Autoren des Entwurfs müssen private Blogger schon heute dafür sorgen, dass die Jugendschutzbestimmungen des JMStV eingehalten werden“, so Christiane Schulzki-Haddouti auf c‘t.
Thomas Stadler zitierte schon vor einer Woche Marc Liesching, der die Kritik auf den Punkt bringe, „wenn er sagt, dass dieser Überregulierungsexzess im weiteren rechtspolitischen Diskussionsprozess keiner seriösen juristischen Überprüfung standhalten dürfte.“ Auf netzpolitik.org zieht Anna Biselli folgendes Fazit: „Der Entwurf für den Neuversuch einer Novellierung ist nicht besser als sein Vorgänger.“