Der VPRT hat sich am Dienstag zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geäußert. VPRT-Vorstandsvorsitzender Hans Demmel:
„Oberste Prämisse muss die Refinanzierungsfreiheit als Voraussetzung für Medienvielfalt in Europa sein. Nur flexible Rahmenbedingungen sichern die Zukunft audiovisueller Inhalte im Binnenmarkt, damit europäische Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben können.“
Ziel müsse eine noch stärkere Vereinfachung der Unterbrechervorgaben sowie die jetzt vorgeschlagene grundsätzliche Zulässigkeit von Single Spots sein. Zudem seien Quotenregelungen zur Förderung europäischer Werke mangels Bedarfs eines Eingriffes auf EU-Ebene sowie mit Blick auf die Programmfreiheit abzulehnen. (online)
Doch aus einer Vielzahl an Anbietern folgt keine Medienvielfalt. Es geht um ein Medienangebot, das „sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen … in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck“ findet, so das Bundesverfassungsgericht 2007. Ist gewährleistet, „dass die in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet werden“?
Im Spiegel-Urteil von 1966 heißt es:
„Sie fasst die in der Gesellschaft und in ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidungen auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können.“
Ist es nicht so, dass die Vielfalt dort endet, wo Renditevorgaben erfüllt werden müssen?