Die Thüringische Landesregierung wendet sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Haushaltsgebühr. Stattdessen soll eine neue Steuer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, meldet das Handelsblatt.
Die Landesregierung berufe sich auf ein 110-seitiges Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff.
Die wesentlichen Regelungen des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages wollten die Ministerpräsidenten diese Woche auf ihrer Ministerpräsidentenkonferenz klären.