KEF soll im 19. Bericht auch Auswirkungen des Wegfalls von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF darstellen

 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Sitzung am 14. Juni die KEF beauftragt, zeitgleich mit dem 19. KEF-Bericht einen Sonderbericht zu erstellen, in dem die Auswirkungen einer Werbe- und Sponsoringfreiheit in Hörfunk und Fernsehen auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht werden,

insbesondere unter Berücksichtigung der Bemessung des Rundfunkbeitrages. Die KEF wird außerdem gebeten, soweit möglich differenzierende Aussagen zu treffen zu

 

– einer Halbierung des werktäglich im Jahresdurchschnitt gestatteten zeitlichen Umfangs von Fernsehwerbung;

– einer Reduzierung der Hörfunkwerbung auf 90 bzw. 60 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt;

– einem Verzicht auf Sponsoring unter Beibehaltung der Möglichkeit des Sponsorings bestimmter Programmangebote

a) Kulturprogramme, d.h. z.B. Konzerte, Bühnenprogramme;

b) Sportprogramme insgesamt;

c) Live-Sportberichterstattung;

d) sportliche Großereignisse i.S.d. § 4 Abs. 2 RStV;

 

– einem Verzicht auf Werbung unter Beibehaltung der Möglichkeit von Werbung bei bestimmten Programmangeboten (siehe a bis d).

 

Die KEF wird gebeten, die oben genannten Daten bezogen auf die einzelnen Rundfunkanstalten darzustellen.