Alle zwei Jahre müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Finanzbedarf gegenüber der KEF darstellen und die „KEF-Anmeldung“ vornehmen. Üblicherweise war dies bisher immer bis zum 30. April des jeweiligen Jahres der Fall. Damit konnte man garantieren, dass zum Januar des Folgejahres ein Vorschlag der KEF zur Höhe des Rundfunkbeitrags vorlag und dann bis zum Jahresende durch die Ministerpräsidenten sowie die Parlamente beschlossen werden konnte.
Doch bisher liegt die Evaluierung des Rundfunkbeitrags durch die Länder immer noch nicht vor. Darauf wird man wohl bis zum Frühjahr 2015 – also mehr als zwei Jahre – warten müssen.
Und so wird zwischen Ländern und KEF geprüft, die Anmeldung um vier Monate nach hinten zu verlegen.