Ist ARD und ZDF eine flächendeckende lokale Berichterstattung verboten?

In § 11d Absatz 5 Ziffer 3 des Rundfunkstaatsvertrages (Stand 01.05.2019) heißt es betreffs der öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote, dass „eine flächendeckende lokale Berichterstattung“ nicht erlaubt ist.

Zum Jugendangebot heißt es in § 11g Absatz 5: „Werbung, Sponsoring, flächendeckende lokale Berichterstattung, nicht auf das Jugendangebot bezogene presseähnliche Angebote, ein eigenständiges Hörfunkprogramm und die für das Jugendangebot in der Anlage zu diesem Staatsvertrag genannten Angebotsformen sind im Jugendangebot nicht zulässig.“

In § 11 Absatz 1 heißt es: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.“

Daraus folgt:

  • Eine flächendeckende lokale Berichterstattung ist nur für den Bereich der Telemedien verboten, nicht jedoch für Radio und Fernsehen.
  • Die Sender haben den Auftrag, einen umfassenden Überblick über das regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.
Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)