Die Chefs der Staatskanzleien wurden von promedia (02/2015) gefragt, welches Ihrer Meinung nach die wichtigsten medienpolitischen Themen im Jahr 2015 sind.
Für Dr. Fritz Jaeckel, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister Sachsens, wird 2015 „das Jahr der Staatsverträge. Besonders wichtig ist mir, dass wir bei der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags endlich vorankommen. Für den ZDF-Staatsvertrag haben wir einen guten Kompromiss gefunden, den wir zügig umsetzen müssen. Aus sächsischer Sicht betrachten wir in dem Zusammenhang natürlich auch den MDR-Staatsvertrag. Sehr interessant wird zudem die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, die hoffentlich zeigen wird, dass sich die Systemumstellung bewährt hat.“
Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt sieht im Jahr 2015 intensive medienpolitischen Beratungen. „Zunächst erfolgt im Frühjahr die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der Grundlage der unabhängigen wissenschaftlichen Stellungnahme der DIW econ GmbH. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Am 1.4.2015 wird erstmals in der Rundfunkgeschichte eine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags stattfinden, denn ich erwarte, dass alle Landesparlamente Landesparlamente den entsprechenden Staatsvertrag ratifizieren. Die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags muss ebenfalls im Frühjahr politisch beschlossen werden, weil das vom Bundesverfassungsgericht für die Umsetzung des „ZDF-Urteils“ gesetzte Datum 30.6.2015 zu berücksichtigen ist. Auch die Verhandlungen zum Jugendmedienschutz sollten im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden. Auf der Tagesordnung bleibt das Thema „ARD-ZDF-Jugendangebot“, wobei es jetzt um die Formulierung des konkreten staatsvertraglichen Auftrags auf der Grundlage des Potsdamer Beschlusses der Ministerpräsidenten geht. Nicht zuletzt werden uns auch die Konsequenzen aus dem Gutachten „Konvergenz der Medien und regulatorische Folgen“ beschäftigen.“
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Thüringens sieht drei Bereiche. „Dazu zählt der ZDF-Staatsvertrag, den die Länder an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen müssen. Für Thüringen als das derzeit im Rahmen der Rechtsaufsicht federführende MDR-Land kommen hier Folgeeffekte hinzu, denn auch beim MDR-Staatsvertrag gibt es Anpassungsbedarf in Sachen Staatsferne der Gremien. Zweitens wollen die Länder die laufende Evaluierung des Rundfunkbeitrags in diesem Jahr abschließen und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen daraus ziehen. Das gilt insbesondere auch für die beiden Bereiche Beitragsfreistellungen und Befreiungstatbestände. Drittens werden wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein gemeinsames Verständnis über die Ausgestaltung des neuen Jugendangebotes entwickeln, das die Ministerpräsidenten im Oktober 2014 in Auftrag gegeben haben.