Formationen deutscher Medienmultis: Verlagsgesellschaft Madsack

Horst Röper beschreibt (Media-Perspektiven 10/2014) am Beispiel des Madsack-Konzerns aktuelle Probleme der Vielfaltssicherung und des Kartellrechts. In seinem Fazit stellt er fest:

 

„Die Verlagsgesellschaft Madsack ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der großen multimedial aufgestellten Medienunternehmen in Deutschland geworden. Die unternehmerische Strategie ist auf Marktführerschaft in den relevanten Märkten einerseits und die Erzielung von Skaleneffekten durch Größenvorteile und Mehrfachverwertung andererseits ausgerichtet. Es zeichnet sich ein Medienhaus ab, in dem einmal erstellte journalistische Inhalte für viele Produkte genutzt werden sollen, also für möglichst viele Zeitungstitel und möglichst viele digitale Angebote wie E-Paper, Onlineportale oder Apps.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Meinungsvielfalt ist eine solche – hier am Beispiel Madsack skizzierte –Ausrichtung von Medienunternehmen durchaus problematisch. Es werden die Grenzen der derzeit mithilfe des Kartellrechts praktizierten Vielfaltssicherung deutlich: Die Pressefusionskontrolle konnte nicht verhindern, dass bei Madsack und anderen Großverlagen ein Beteiligungsgeflecht von Zeitungen entstand, die in großen Gebieten dominieren.

 

Eine Vielfalt durch Vielzahl der Anbieter konnte und kann mit den vorhandenen Instrumentarien offensichtlich nicht gesichert werden. Auch die Vielfalt der Inhalte ist zunehmend gefährdet: Die (ökonomisch nachvollziehbare) Einrichtung von Zentralredaktionen und die angestrebte Mehrfachverwertung journalistischer Inhalte in verschiedenen Medien wird zwangsläufig zu einer Vereinheitlichung von Informationen, Themen und Meinungen führen. Die zentralen Fragen, die in Politik und Gesellschaft diskutiert werden müssen, lauten daher: Wie soll der grundgesetzliche Auftrag zur Vielfaltssicherung ausgefüllt werden? Welches Maß an Medienkonzentration soll hingenommen werden? Welche Medien sind für die Gesellschaft unverzichtbar und mit welchen Mitteln sollen sie bei Bestandsgefährdung erhalten werden? Die gesellschaftliche Diskussion über diese Fragen hat – verspätet, aber nicht zu spät – gerade erst begonnen

 

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