“Die Prüfung von neuen Online-Angeboten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Drei-Stufen-Tests hat sich aus Sicht der Anstalten bewährt”, berichtet die Medienkorrespondenz. “In einem Fachgespräch zwischen Vertretern der Bundesländer und der Anstalten plädierten die Mitarbeiter der Sender für den Erhalt der Drei-Stufen-Tests. So gibt die baden-württembergische Landesregierung die Position der Rundfunkanstalten in einem Bericht wieder, der Ende Juni vom Stuttgarter Landtag veröffentlicht wurde (Landtagsdrucksache 16/197). Dem Bericht zufolge sind die Sender der Auffassung, dass dem Drei-Stufen-Test-Verfahren eine ausgleichende und befriedende Funktion zukomme, was der dualen Medienordnung diene. Durch die inzwischen eingetretene Konsolidierung der Gutachter-Landschaft und die Professionalisierung des Verfahrens habe sich der anfänglich hohe Aufwand zwischenzeitlich deutlich reduzieren lassen.”
Offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Auffassungen zwischen einigen Sendervertretern und den Gremien. Die Dreistufentests erfordern viel zeitlichen Aufwand, der bei einem ordentlichen Verfahren kaum reduziert werden kann. Die marktlichen Gutachten entziehen den Sendern Beitragsmittel. Sinnvoll wäre es, diese Tests zu Public-Value-Tests – ohne marktliches Gutachten – über alle Angebote hinweg umzuwandeln.
Konkret heißt es in dem Bericht u.a.: “Mit Blick auf die Genese und Bedeutung des Drei-Stufen-Tests sowie dessen Etablierung in der Praxis zeichnet sich daher derzeit keine länderübergreifende Einigkeit ab, dieses Instrument vollständig aufzugeben. Im Rahmen der weiteren Novellierung überprüft werden soll indes eine stärkere Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Drei-Stufen-Tests, soweit das Drei-Stufen-Testverfahren gegebenenfalls durch eine Direktbeauftragung bestimmter Online-Inhalte im Rundfunkstaatsvertrag ersetzt werden kann.”
Veränderungen am Verfahren, dass per Staatsvertrag festgeschrieben ist, können nur einstimmig vorgenommen werden.
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