Promedia fragte in einem Interview mit Peter Weber vom ZDF, inwieweit die Produzenten für die Einstellung ihrer Programme in die Mediathek eine zusätzliche Vergütung erhalten.
Darauf antwortete der ZDF-Justitiar:
„Entsprechend dem veränderten Nutzungsverhalten des Zuschauers in der konvergenten digitalen Welt, in der Inhalte zu Zeiten der Wahl des Zuschauers verfügbar sein müssen, hat der Gesetzgeber auch den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben auf Telemedien erweitert.
Und auf die Nachfrage, ob es im Falle der Aufhebung der Sieben-Tage-Frist bei den Mediatheken einen finanziellen Ausgleich geben wird, sagte er:
„Ob der Gesetzgeber die 7-Tagesfrist verändert, bleibt abzuwarten. Die Beschränkungen in der Verweildauer ergeben sich nicht in erster Linie aus dem Gesetz, da wir auch heute nach Maßgabe von Telemedienkonzepten Produktionen länger einstellen können. Allerdings ergeben sich Beschränkungen teilweise aus Rechtefragen, aber auch Streamingskosten, aus journalistisch-redaktionellen Bedürfnissen und Nutzerinteressen.
Auch wenn der Gesetzgeber hier Spielräume erweitern sollte, werden wir bei der Nutzung und Einstelldauer der Produktionen auf die Interessen der Produzenten Rücksicht nehmen.“