„Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) verabschiedete in seiner Sitzung am 8. Dezember 2014 den Haushaltsplan 2015 mit einem Gesamtumfang von rd. 6,6 Mio. Euro.
Mehr als die Hälfte dieser Mittel – rd. 3,5 Mio. Euro sind für Fördermaßnahmen der SLM vorgesehen:
Dabei liegt der Schwerpunkt auch im Jahr 2015 auf dem Betrieb der Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle (SAEK). Die SAEK-Förderwerk gGmbH – eine Tochtergesellschaft der SLM im Sinne des § 28a Sächsisches Privatrundfunkgesetz – erhält rd. 1,7 Mio. Euro.
Erstmals im kommenden Jahr besteht für die SLM die Möglichkeit, Mittel i.H.v. 600.000 Euro zur Förderung der technischen Infrastrukturkosten für die Verbreitung von Lokalfernsehprogrammen zur Verfügung zu stellen, um die Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit lokalen Informationen zu sichern und zu verbessern. Die Voraussetzungen für eine solche Förderung wurden durch die Neufassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von privaten Rundfunkveranstaltern durch den sächsischen Landesgesetzgeber mit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes im Juli dieses Jahres geschaffen. 290.000 Euro werden zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der DVB-T-Verbreitung bzw. zur Unterstützung der technischen Infrastruktur und der Vernetzung der sächsischen Lokalfernsehveranstalter (Satellitenverbreitung) zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter bzw. der universitäre Ausbildungsrundfunk mit eigener Sendelizenz von der SLM finanzielle Unterstützung für die notwendigen Zuführungs- und Verbreitungskosten.
Darüber hinaus werden Ausgaben i.H.v. rd. 372.000 Euro für die Medienforschung eingeplant. Im Bereich der innovativen medienpädagogischen Projektförderung und der Initiativen für den Jugendmedienschutz stehen rd. 160.000 Euro im kommenden Haushalt bereit.“
Pressemitteilung der SLM vom 8.12.2014 – Weiterlesen
Auf Nachfrage teilte SLM-Geschäftsführer Martin Deitenbeck mit, dass die Mittel für die Zuführungs- und Verbreitungskosten der nichtkommerziellen Radios von 15.655 auf 30.000 Euro erhöht wurden.