In einem Gastbeitrag für die Funkkorrespondenz (32/2013, S. 6) erläutern Silke Krebs (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin im Staatsministerium Baden-Württemberg, und Staatssekretärin Jacqueline Kraege (SPD), Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, welche Ziele die politischen Verantwortlichen mit der Überarbeitung des SWR-Staatsvertrags verbinden:
„Die Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) ist geprägt von drei Themenschwerpunkten: Flexibilität, Modernität und Transparenz. Der SWR muss in seinen Strukturen mehr Flexibilität erhalten, um sich an aktuelle Entwicklungen in der Medienwelt anpassen zu können. Dazu wird zukünftig weitgehend auf staatsvertragliche Struktur- und Produktionsvorgaben verzichtet. Der SWR soll moderner werden, indem ihm die Möglichkeit eröffnet wird, sich zukünftig noch stärker trimedial aufzustellen, indem die Verantwortung der Gremien und die Mitspracherechte der Personalvertretungen gestärkt werden und indem durch eine verbindliche Quotierung eine gleichberechtigte Besetzung von Frauen und Männern in den Gremien gewährleistet wird. Der SWR soll transparenter werden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen Einblick in den Sender zu ermöglichen und seine Legitimation als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu festigen.
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Kern des SWR-Staatsvertrags bleibt die Bestimmung des Programmauftrags. Konsequent wird dabei der bisherige Auftrag nach Maßgabe des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags auf den Online-Bereich ausgedehnt. Nur so kann ein mediales Angebot in der heutigen Zeit sein Publikum erreichen.
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Jedoch sollen die Grundzüge der Geschäftsverteilung und die Zuordnung von Geschäftsbereichen zu Standorten nicht länger im Staatsvertrag bzw. in der Protokollerklärung zum Staatsvertrag, sondern in der Hauptsatzung und in einer Organisationsverfügung des SWR bestimmt werden. Dies eröffnet Spielräume für multimediale Organisationsstrukturen. Der grundsätzliche Entfall der Produktionsvorgaben für bestimmte Standorte ermöglicht zudem die Bildung übergreifender Schwerpunkte zu einzelnen Geschäftsbereichen an den Standorten im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtkonzepts. Ziel ist eine angemessene und für zukünftige Entwicklungen offene Aufgabenverteilung auf die jeweiligen Standorte.
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Verschlossene Türen soll es in den Gremien des SWR nicht geben. So sind die Sitzungen des Rundfunkrats grundsätzlich öffentlich. Die dort gefassten Beschlüsse samt Beratungsgrundlagen sind ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen. Transparenter ausgestaltet wird auch das Verfahren bei Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem ist der jährliche Geschäftsbericht um einen detaillierten Produzententeil zu ergänzen. Last but not least muss die Geschäftsleitung ihre Bezüge veröffentlichen, wie es für Kapitalgesellschaften bereits vorgeschrieben ist.“