Heute endet die Frist zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrages. Dazu erklärte gestern Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
„Der vorgelegte Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag ist enttäuschend. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf niedrigstem Niveau um. Gerade was die Besetzung der Staatsbank angeht, kann von Vielfalt noch lange nicht die Rede sein. Anstatt den Einfluss der Regierungsvertreter zurückzudrängen, wurde auf Kosten der Parteien, insbesondere der kleineren, der Einfluss der Regierungsvertreter zementiert. Es fehlt weiterhin eine Regelung, welche die binnenpluralistische Zusammensetzung der staatlichen Vertreter sichert. Die Besetzung der Gremien sollte so ausgestaltet werden, dass sie vielfältige Perspektiven aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammenführen.
Das eigentliche Ziel, das ZDF von einem übermäßigen Staatseinfluss zu befreien, ist damit verfehlt. Die Staatskanzleien behalten das Zepter in der Hand, der Sender wird weiterhin unter ihrer Anleitung durch zwei große politische Lager geführt. ….
Die Vorschläge sind leider nicht logisch, nicht konsequent, der Entwurf nicht zu Ende gedacht. Dieses Ergebnis ist umso weniger verständlich, als dass die wesentlichen Kritikpunkte seit Monaten klar auf dem Tisch liegen. Die öffentliche Debatte scheint an den Staatskanzleien komplett vorbeigegangen zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass auch die schriftlichen Stellungnahmen in der Anhörung jetzt nicht verpuffen. Die Rundfunkkomission sollte die zahlreichen Einwürfe ernst nehmen und sich öffentlich damit auseinandersetzen. Sonst wird der Eindruck erweckt, die Anhörung habe nur pro forma stattgefunden.“
Stellungnahme der Bundestagsfraktion der Grünen
In einem Punkt teile ich die Einschätzung von Tabea Rößner nicht: Die Vorschläge sind logisch, konsequent. Der Entwurf ist zu Ende gedacht. Aus dem Entwurf spricht die Logik, konsequent die Macht und den Einfluss der Länder zu sichern und zu stärken. Zudem werden die schriftlichen Stellungnahmen in der Anhörung verpuffen, es sei denn, es kommen Vorschläge, auf deren Übernahme sich die Staatskanzleien schon vorab geeinigt haben. So könnte der eine oder andere gesellschaftliche Bereich, der den Ländern zur Besetzung zugeordnet wurde, noch ausgetauscht werden.