Doch der „Vorstellung, dass in Zukunft alle Selbstkontrolleinrichtungen reibungslos miteinander zusammenarbeiten und voneinander lernen könnten, stand Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), skeptisch gegenüber. Dafür gebe es zu unterschiedliche Kontrollverfahren und Aufsichtsformen,sagte er. Zudem seien die verschiedenen Selbstkontrollen eine Gefahr für die Akzeptanz des Jugendmedienschutzes, weil für Eltern und Lehrer die Entscheidungen der unterschiedlichen Einrichtungen nicht immer nachvollziehbar seien.“ Die Kontrollorgane müssten in Zukunft als eine gemeinsame Jugendschutzfront auftreten, so Gottberg.
Die Verteilung der Jugendmedienschutzzuständigkeiten intern in der Kritik
Für den Vorsitzenden der Kommission fürJugendmedienschutz (KJM), Wolf Dieter Ring, der auch Geschäftsführer der Bayrischen Landesmedienanstalt ist, ist es klar. Wie epdmedien (81/2010, S. 9 f.) von der KJM-Veranstaltung „Was bedeutet der neue JMStV? – Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und Selbstkontrollorganen“, die am 8. Oktober stattfand, berichtet hätten die bisherigen Erfahrungen „gezeigt, dass das System der regulierten Selbstregulierung unter Aufsicht der KJM gut funktioniere, wenn klare gesetzliche Anforderungen bestünden, so Ring. Da die Grenzen zwischen Film, Fernsehen und Internet immer mehr verschwänden, vereinfache der neu geregelte Staatsvertrag den erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Kontrolleuren und stärke die Selbstkontrolleinrichtungen.“