„Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass in den Geschäftsjahren 2005 bis 2009
– ausschließlich gemeinsame Sitzungen von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat stattfanden,
– in mehreren Fällen Personenidentität hinsichtlich des Aufsichtsratsmitglieds und des Vertreters in der Gesellschafterversammlung bestand,
– die Organisation der DEGETO sich durch eine intensive Einbindung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung in das operative Geschäft auszeichnete.
Für den Rechnungshof stellt sich die Frage, wie bei einer derart starken Verzahnung von Kontroll- und operativen Gremien die jeweils ihrer eigentlichen Rolle gerecht werden können.“
Zudem hatte der Hessische Rechnungshof festgestellt, dass es in den Geschäftsjahren 2006 bis 2008 organisatorische und kaufmännische Mängel gab.
Der Hessische Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest, dass ein Teil der Mängel abgestellt wurde.
Hinweis:
Zweck der DEGETO ist „die Beschaffung, die Verwaltung und die Veräußerung von Rechten an Filmen und Fernsehprojekten. Dazu gehören auch partnerschaftliche Beschaffungsmaßnahmen in Form von Co-Produktionen und Co-Finanzierungen. Die Gesellschaft darf alle mit ihrem Programmbeschaffungsauftrag zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte tätigen sowie alle sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, die Interessen des Rundfunks zu fördern. Die Gesellschaft handelte bis 2009 grundsätzlich im Namen und für Rechnung der Mitglieder von ARD und ARD-Werbung. Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Programmbeschaffung als Kommissionsgeschäft, bei dem die DEGETO selbst Vertragspartner wird und die im eigenen Namen erworbenen Rechte den Anstalten und Werbegesellschaften überträgt.“