Sie monieren laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass die GEZ mit den Gebührenbeauftragten der Sender ab 1. Januar 2013 heimlich personenbezogene Daten erheben darf – auch bei nicht-öffentlichen Stellen wie Arbeitgebern, Inkassounternehmen und Versicherungen.
Zudem seien dann Wohnungseigentümer verpflichtet, auf Nachfrage Auskunft über ihre Mieter zu geben. Sie schlagen vor, dass die GEZ bis zu einer Reform, die neuen, pauschalen Befugnisse einfach nicht ausschöpft.