Waren das zwei Niederlagen in kurzer Zeit? Zum einen konnte sich Johannes Beermann nicht durchsetzen, dass die Länder der KEF bei der Beitragsempfehlung folgen. Statt um 73 Cent wurde der Beitrag um 48 Cent reduziert. Und gestern wies ihn das Bundesverfassungsgericht (Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts) in die Schranken.
Johannes Beermann: „Das Bundesverfassungsgericht hat auf der einen Seite Rechtsklarheit geschaffen und auf der anderen Seite mit klaren Vorgaben und gleichzeitig breitem Gestaltungsspielraum dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu stärken. Dort, wo das Gericht zu viel Politik in den Gremien des ZDF bemängelt, hat es mit einem Drittel eine klare Vorgabe gemacht. Die Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat hat das Gericht bestätigt.“ Nun, die Grundarchitektur hatte allerdings auch keiner in Frage gestellt. Weiterlesen
„Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgelegt. Er soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs von einer Alterskennzeichnung erfasst werden“, meldet heise.de
Innerhalb einer Online-Konsultation beim Freistaat Sachsen kann man seine Vorschläge bis zum 19. Mai einbringen. Schon am 12. Juni sollen dann zur Sitzung der Rundfunkkommission Eckpunkte für eine JMStV-Novelle vorgelegt werden. Bis Dezember soll der Staatsvertrag dann stehen. Weiterlesen
„In der digitalen Welt gibt es keinen Mangel an Inhalten mehr (diese sind im Überfluss vorhanden), es mangelt an Aufmerksamkeit. Wirtschaftlicher Erfolg lautet hier: diesen Mangel bekämpfen …
Reklame will heute nicht mehr nur auf- und gefallen, sie will auch noch weitergereicht werden. Wie ein Schnupfen will sie den Zuschauer nicht nur anstecken, sondern auch ansteckend machen. Der Konsument soll selber zum Werbetreibenden werden. … Dass ein Spot kopiert wird, wäre früher Anlass für einen Urheberrechtsstreit gewesen.“ Heute akzeptiert man dies und freut sich darüber. Weiterlesen
Der Ertrag der öffentlich-rechtlichen Sender lag im Jahre 2012 mit 8,6 Mrd. Euro ca. 22 Prozent über dem Wert des Jahres 2000. Damals hatte man Erträge von 7,35 Mrd. Euro.
ARD und ZDF haben laut 19. KEF-Bericht in 2013 für 2013 – 2016 Programmaufwendungen von 14.629 Mio. Euro angemeldet. ARD und ZDF haben in 2013 von der KEF 14.620,5 Euro anerkannt bekommen. (Abstriche von der Anmeldung gab es beim ZDF.)
Im 18. KEF-Bericht (2011) heißt es: Für die Programmaufwendungen im Bestand werden für den Zeitraum 2013-2016 für die ARD 9.743,0 Mio. €, für das ZDF 4.925,9 Mio. €, für das Deutschlandradio 184,7 Mio. € und für ARTE 484,9 Mio. € (jeweils ohne Programmverbreitungskosten) als Finanzbedarf anerkannt. Das heißt, ARD und ZDF haben in 2011 für 2013 – 2016 für Programmaufwendungen 14.668 Mio. Euro anerkannt bekommen. Weiterlesen