„Auftrag, Beitrag, Ertrag: Die Reformvorschläge von ARD und ZDF reichen der Politik nicht. Was muss jetzt passieren? … ARD, ZDF und Deutschlandradio strahlen aktuell 21 Fernseh- und 66 Radioprogramme aus, im Internet sind es mittlerweile mehr als 120 Mobil- und Desktopangebote. Das Sortiment macht klar, was sich der über Jahre und Jahrzehnte stets wachsende öffentlich-rechtliche Sektor zur Handlungsmaxime genommen hatte: Omnipotenz und Omnipräsenz“, schreiben Joachim Huber und Kurt Sagatz im Tagesspiegel.
Doch können ARD und ZDF so einfach Programme streichen, um Geld zu sparen? Steht es in ihrer Hand, ihren Programmumfang zu reduzieren? Oder liegt diese Frage zuerst auf dem Tisch der Medienpolitik.
- Die 21 Fernsehprogramme sind bis hin zum Namen hin im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben.
- Im Rundfunkstaatsvertrag ist auch die Höchstzahl der terrestrisch zu verbreitenden Hörfunkprogramme festgeschrieben. In § 11 c Abs.2 heißt es: „Die Gesamtzahl der terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten darf die Zahl der zum 1. April 2004 terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme nicht übersteigen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass die jeweilige Landesrundfunkanstalt zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme veranstaltet wie sie Länder versorgt.“
- In den Rundfunkstaatsverträgen bzw. Mediengesetzen zu den einzelnen ARD-Anstalten sind auch die jeweiligen Radioprogramme vorgegeben.
- Online ist den Sender erlaubt, was über Telemedienkonzepte genehmigt wurde. Die Rechtsaufsicht – also die jeweilige Landesregierung – muss die Telemedienkonzepte genehmigen.
Fazit: Vieles von dem, was die Sender machen, hat ihnen die Politik vorgegeben bzw. nicht verboten. Wenn es weniger Programmeangebote geben soll, kann dies die Politik beschließen.