ARD-Finanzausgleich muss im Oktober neu geregelt sein

Als SR-Verwaltungsratsvorsitzender hatte sich der heutige Intendant des Saarländischen Rundfunks Thomas Kleist bereits für eine Reform des Finanzausgleichs ausgesprochen. Zuletzt plädierte er im Oktober 2010 für dessen Anhebung. Eine solche Erhöhung müssten die Bundesländer einstimmig beschließen.

 

Doch die Länder sehen in Sachen Finanzausgleich zunächst den ARD-Verbund in der Pflicht. Im Juni 2010 hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, dass bis zu ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2011 die ARD „einen gemeinsamen Vorschlag zum Finanz- und Strukturausgleich“ vorlegen solle. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Die ARD-Intendanten werden darauf hinweisen, dass man erst einmal die Auswirkungen des neuen Gebührenmodells abwarten müsse, um sich dann über ein neues Ausgleichsmodell zu verständigen. Sie spielen dabei auf Zeit. Dabei könnten sie sich doch zumindest auf Ziele verständigen und dann auf Wege, diese Ziele umzusetzen. Inhaltlich ist dies gar nicht so schwer, wenn man die Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Kopf hat.

Grundsätzlich gilt: ARD, ZDF und Deutschlandradio sind bedarfsgerecht zu finanzieren. Den Bedarf stellt die KEF fest. Es geht also darum, dass die Landesrundfunkanstalten auch den anerkannten Bedarf erhalten.

Ein Ziel muss also sein, dass die Anstalten das Geld erhalten, dass ihnen von der KEF zuerkannt wird. Allerdings erkennt die KEF für die ARD einen Gesamtbedarf an. Bis es dazu kommt, dass der Einzelbedarf – so wie beim ZDF bzw. Deutschlandradio – ermittelt wird, müssten zumindest die Wanderungsverluste innerhalb einer Gebührenperiode ausgeglichen werden. (Wer von einem Bundesland in ein anderes zieht, nimmt seine Gebühr faktisch mit. Wenn also 10.000 Gebührenzahler aus dem MDR-Gebiet nach Bayern ziehen, hat der Bayrische Rundfunk im Jahr ca. 2.2 Mio. Euro mehr und der MDR entsprechend weniger zur Verfügung.) Daraus würde sich zwangsläufig ergeben, dass der Finanzausgleich nicht in seiner Höhe auf 1% der Gebührensumme begrenzt bleiben darf. (Er lag früher bei 2%.) Zudem kann der Kreis der Empfänger nicht auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen begrenzt bleiben. Dies können jedoch nur die Ministerpräsidenten ändern, die diese alles in den Paragraphen 12 bis 16 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages festgelegt haben.

Doch wer will schon freiwillig von dem, was er zugewinnt, etwas abgeben? Weder die betroffenen Intendanten noch die jeweiligen Ministerpräsidenten haben ein Interesse daran, den Zugewinn wieder abzuführen. Stärkt dies doch den eigenen Sender wie den jeweiligen Medienstandort.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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