Rundfunkgebühr

Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerde gegen PC-Gebühr

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.

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Google braucht Konkurrenz

 

Das meint Hans Hege, Chef der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Er hält in der FAZ ein Plädoyer für eine öffentlich finanzierte Suchmaschine im Internet. Er bezieht sich dabei auf die Aussagen des von ARD und ZDF bei Professor Kirchhof in Auftrag gegebenen Gutachtens, das als Grundlage genutzt wurde, die Finanzierung von der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag umzustellen.

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Jahrelang Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener rechtswidrig verhindert

Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.

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Finnland wechselt von der Haushaltsabgabe zum Steuermodell

Die im finnischen Parlament vertretenen acht Parteien einigten sich am 16. Dezember, zu 2013 die bisherige Haushaltsabgabe auf ein individuelles Einkommensmodell umzustellen. Bisher zahlt jeder Haushalt, der Fernsehen empfangen kann. Die Höhe der Gebühr ist unabhängig davon, wie viele Personen zum Haushalt gehören und wie hoch deren Einkommen ist, eine feste Rundfunkgebühr. 2011 waren es laut epd medien (50-51/2011) 244,90 Euro, 2012 werden es 252,25 Euro sein.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)