„Die Vorarbeiten sind im Zeitplan, das Bundeskartellamt hat Ende November das Zusammenschlussverfahren abgeschlossen und den Zusammenschluss der ARD-Vertriebsgesellschaften mit ZDF Enterprises und zahlreichen Einzelproduzenten im Grundsatz genehmigt. Aber es steht noch eine sogenannte allgemeine Kartellprüfung aus. Diese findet nun statt. Für die Produzentenallianz ist es wichtig, dass eine bestmögliche Auswertung der Produktionen, die unsere Mitglieder herstellen, erfolgen kann. Deshalb ist für uns entscheidend, unabhängig auch davon, ob ein Produktionsunternehmen sich dieser Plattform gesellschaftsrechtlich angeschlossen hat oder nicht, dass alle von uns hergestellten Programme nicht exklusiv auf diese Plattform gestellt werden, sondern dass eine Mehrfachverwertung auf anderen Plattformen möglich ist.“
„Vor dem Hintergrund der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. in den vergangenen Monaten gemeinsam die nachfolgenden Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit im dokumentarischen Bereich ausgelotet, diskutiert und zusammengestellt.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. teilen die Auffassung, dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährleistet werden und hierdurch auch dem Interesse der Fernsehzuschauer an einem bestmöglichen Angebot in der ARD umfassend Rechnung getragen wird.“ (Präambel der Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten für vollfinanzierte Auftragsproduktionen im dokumentarischen Bereich)
In einem Brief schildern sechs Produzentenverbände (agdok, film und fernsehproduzentenverband nrw, filmbüro nw, Mittedeutscher Film- und Fernsehproduzentenverband, Verband Deutscher Filmproduzenten, VFFmedia) die aktuelle Situation der unabhängigen Produktionswirtschaft im Bereich des Dokumentarfilms. Sie stellen fest, dass die Produzentenallianz in den Verhandlungen mit ARD und ZDF keine wesentlichen Verbesserungen für die Dokfilmer erreicht haben.
Die „Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen“ bezeichnet sich „als maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 200 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.“
Heute bezog sie per Presseerklärung Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Die 11. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Dresden hat das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Sommer 2012 zur sogenannten „VFF-Klausel“ bestätigt. Dazu lässt die Produzentenallianz ihren Vorsitzenden Alexander Thies: „Das ist eine gute Nachricht für Produzenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftragsproduktion der wirkliche Unternehmer und Risikoträger. Gerade dies ist bei kreativen Herstellungsprozessen die zentrale Leistung. Nachdem mit erfreulicher Deutlichkeit ein Oberlandesgericht die Rolle und Bedeutung der Produzenten im Entstehungsprozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Verteilungsschlüssel bei der Verwertungsgesellschaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielorientierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung und fordert diese auf, damit zeitnah zu beginnen.“