Einigung zwischen ZDF und Produzentenallianz zur Erlösbeteiligung an VoD-Rechten löst Probleme nicht

Das ZDF und die Produzentenallianz haben sich geeinigt. In Zukunft sollen die Produzenten im Falle von Auftragsproduktionen auch an den VoD-Erlösen im Ausland beteiligt werden. Sie sollen pauschal 16 Prozent der Erlöse erhalten – nachdem die Synchronisierungskosten abgezogen wurden. Bisher gab es sich eine pauschale Beteiligung im inländischen Pay-TV, im Kino und für Videogrammrechte (DVD, VHS). Die entsprechenden Auftragsproduktionen werden von der ZDF Enterprises vermarktet. Die Vergütung soll rückwirkend ab dem Jahre 2013 erfolgen.

 

Angeblich sei dies ein wichtiger Schritt zu einer besseren Erlösbeteiligung der Produzenten. Ob dies so ist, werden die entsprechenden Ausschüttungen zeigen. Letztlich bleiben die Produzenten weiterhin vom ZDF bzw. dessen Vermarktungstochter abhängig, die sich zudem 84 Prozent der Einnahmen sichern. Ob dadurch eine „eine nennenswerte Wertschöpfung“ auf den neuen Verwertungsplattformen für die Produzenten möglich wird, wie Alexander Thies für die Produzentenallianz erklärt, wird sich zeigen.

 

Einige Woche zuvor hatte die Produzentenallianz gemeinsam mit anderen Verbänden noch eine „faire Mediathekenvergütung“ gefordert und darauf hingewiesen, dass die „unvergütete Nutzung von Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken“ Wertschöpfung verhindert und die Leistungsfähigkeit der Produzenten einschränkt. Ihnen ging es darum, dass auch die „bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF“ gegenüber Produzenten, Urhebern und Schauspielern angemessen vergütet wird.

 

„Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen  aus einer Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen. Eine Wertschöpfung im Online-Bereich wird verhindert und damit die Leistungsfähigkeit der Produzenten, der Urheber und der ausübenden Künstler weiter entscheidend geschwächt“, erklärten AG Animationsfilm, AG DOK, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Bundesverband Regie BVR, Bundesverband Schauspiel BFFS, Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro NW, Film und Medienverband NRW, Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD sowie Verband Deutscher Filmproduzenten:

 

Und sie forderten, „bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte.“ Dies sei auch notwendig, „um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern.“

 

Ist mit der nun zwischen ZDF und Produzentenallianz geschlossenen Vereinbarung die geforderte zusätzliche Vergütung für die gesonderte, mit dem Senderecht nicht identische Nutzung vom Tisch? Oder konnte da das ZDF auch eine Vereinbarung treffen?

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