Ausgewogene Vertragsbedingungen sowie faire Aufteilung von Verwertungsrechte bei Auftragsproduktionen nur in einem Drittel der Fälle durch ARD und ZDF umgesetzt

„Vor dem Hintergrund der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. in den vergangenen Monaten gemeinsam die nachfolgenden Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit im dokumentarischen Bereich ausgelotet, diskutiert und zusammengestellt.

 

 

Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. teilen die Auffassung, dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährleistet werden und hierdurch auch dem Interesse der Fernsehzuschauer an einem bestmöglichen Angebot in der ARD umfassend Rechnung getragen wird.“ (Präambel der Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten für vollfinanzierte Auftragsproduktionen im dokumentarischen Bereich)

 

 

Ähnliches hatte man auch schon im September 2010 betreffs der „vollfinanzierte Auftragsproduktionen des ZDF im fiktionalen Bereich einschließlich Doku-Drama, vollfinanzierte Animationsproduktionen und Shows mit Eventcharakter, Quiz und Spiele“ gegenüber in einer Vereinbarung mit dem ZDF sowie im Dezember 2009 mit der ARD sowie degeto vereinbart.

 

In der Produzentenstudie 2012 stellen Oliver Castendyk und Klaus Goldammer fest, „dass das „Buy-Out“-Modell immer noch das zentrale Grundmodell der deutschen Fernsehproduktion darstellt. Interessant wird es, wenn man nach Genres differenziert. Offenbar gibt es bei TV-Sendern eine je nach Genre unterschiedlich große Bereitschaft, dem Produzenten Rechte an der Produktion zu überlassen.

Bei TV-Movies und im Bereich von Magazin/Doku/Reportage gab es bei (so gut wie) keiner der Produktionen eine Rechteteilung, wohl aber bei TV-Serien und bei Unterhaltungsformaten. Sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Sender haben hier in ca. einem Drittel der Fälle einer Rechteteilung zugestimmt. …

 

Auch Erlösansprüche bieten Produktionsunternehmen einen gerechten Anteil am Kuchen. Auch hier zeigen sich interessante Parallelen und Unterschiede zwischen privaten Senderunternehmen und öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.

 

Obwohl sich ARD und ZDF in 2009 und 2010 verpflichtet hatten, auch bei vollfinanzierten Auftragsproduktionen stets Erlösansprüche aus der Auslands- und Nebenrechteauswertung der Auftragsproduktionen zu gewähren, wurde dies nur bei einem Drittel der Fälle eingehalten.

Umgekehrt haben die RTL-Gruppe und ProSiebenSat.1 derartige Eckpunkteverhandlungen bisher abgelehnt. Die Studie zeigt jedoch, dass die privaten Sender dennoch in mehr Fällen Erlöse aus der Auslands und Nebenrechteauswertung mit den Produktionsunternehmen geteilt haben.

 

Die Differenzen zeigen sich besonders beim Genre „Unterhaltung“, bei dem öffentlich-rechtliche Sender bisher zu keiner Teilung bereit sind. Auch bei TV-Serien ist die Bereitschaft privater TV-Anbieter größer, einen Teil vom Kuchen abzugeben.

Bei den Bonus-Regelungen ist der Unterschied im dualen Rundfunksystem besonders eklatant. Während bei den privaten Sendern Boni zumindest in der Hälfte aller Fälle vertraglich vereinbart werden, ist ein markt- bzw. reichweitenabhängiger Bonus bei ZDF und ARD-Sendern sehr unüblich.“

 

(S. 126 ff.)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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